COVID-19 – Bestimmungen ab 08.02.2021
An seiner Sitzung vom 27. Januar 20201 hat der Bundesrat beschlossen den Corona Erwerbsersatz im Falle einer Quaratäne von zehn auf sieben Tage zu verkürzen und das ab 8. Februar 2021.
Das Formular zur Anmeldung von Corona Erwerbsersatz wurde angepasst. Eine neue Kategorie von Anspruchsberechtigten (besonders gefährdete Personen) wurde hinzugefügt : Informationen dazu finden Sie im neuen Merkblatt 6.13 auf folgendem Link : « 6.13 - Corona Erwerbsersatzentschädigung für Ansprüche ab 17. September 2020 »
Anmeldung für Corona Erwerbsersatz für unsere selbständigerwerbenden Mitglieder: http://www.akisnet.ch/Ak1067/CoronaOnlineSE
Anmeldung für Corona Erwerbsersatz für unsere Arbeitgeber und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung: http://www.akisnet.ch/Ak1067/CoronaOnlineAG
Anmeldung für Corona Erwerbsersatz für Arbeitnehmende (Quarantäne, besonders gefährdete Personen, Kinderbetreuung): http://www.akisnet.ch/Ak1067/CoronaOnlineAN