Berechnung der Beiträge für Arbeitgeber
Hier berechnen Sie die voraussichtlichen AHV-Beiträge einzelner Arbeitnehmer. Die Berechnung beruht auf den ab 1. Januar 2021 gültigen Gesetzesgrundlagen und Beitragsansätzen.
Die Familienzulagenbeiträge werden auf der Basis, der seit 2021 gültigen, vorgesehenen Sätze festgelegt:
Die Familienzulagenbeiträge werden auf der Basis, der seit 2021 gültigen, vorgesehenen Sätze festgelegt:
Gesammstsatz
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3.096 %
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Beitrag Arbeitgeber |
2.540 %
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Beitrag Arbeitnehmer |
0.300 %
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Kantonaler Familienfonds (zulasten des Arbeitgebers) |
0.160 %
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Kantonaler Berufs- und Weiterbildungsfonds von Erwachsenen
(zulasten des Arbeitgebers) |
0.095 % |
Kantonaler Weiterbildungsfonds von Erwachsenen
(zulasten des Arbeitnehmers) |
0.001 % |
Diese Berechnung ergibt nur eine allgemeine Übersicht über die Beiträge. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.